Fragen und Antworten

Fragen zum EinPreisTarif Gas

Was sind die Vorteile des EinPreisTarif Gas?
Beim EinPreisTarif Gas zahlen Sie lediglich einen Arbeitspreis – und somit nur noch das, was Sie wirklich verbrauchen. Sie müssen also nicht mehr zwischen Arbeits- und Grundpreis unterscheiden. Außerdem genießen Sie ein Jahr Preisgarantie auf den mit Ihnen bei Vertragsabschluss vereinbarten Arbeitspreis; Sie sind also ab Lieferbeginn 1 Jahr vor unkalkulierbaren Gaspreiserhöhungen geschützt.
Was bedeutet Preisgarantie?
Dank Preisgarantie bleibt Ihr Arbeitspreis ab Lieferbeginn 1 Jahr lang stabil. Unkalkulierbaren Preiserhöhungen dreht Ihr EinPreisTarif Gas somit den Hahn zu.
Was passiert, wenn sich mein tatsächlicher Gasverbrauch von meinem bei Vertragsabschluss angegebenen Verbrauch unterscheidet?
Selbstverständlich erhalten Sie am Ende des Verbrauchsjahres eine exakte Jahresverbrauchsabrechnung. Sollten Sie weniger als angegeben verbraucht haben, überweisen wir Ihnen das entsprechende Guthaben umgehend zurück. Sollten Sie mehr verbraucht haben, bitten wir Sie, unsere Forderung per Überweisung zu begleichen. Für den Fall einer von Ihnen an uns erteilten Einzugsermächtigung buchen wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto ab. Zudem legen wir bei der Berechnung Ihrer künftigen Abschläge Ihre aktualisierte Verbrauchsmenge zugrunde, um Nachzahlungen oder Gutschriften weitestgehend zu vermeiden.
Woran orientiere ich mich bei der Schätzung meines Gasverbrauchs?
Bei der Schätzung des Verbrauchs ziehen Sie am besten Ihren Vorjahresverbrauch zu Rate.
Wann kann ich den EinPreisTarif Gas abschließen?
Sie können den EinPreisTarif Gas abschließen, wenn Sie mindestens 2.300 Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen und der Netzbetreiber eine Belieferung nach Standardlastprofil zulässt.
Mein geschätzter jährlicher Verbrauch lag oberhalb des Mindestverbrauchs – mein tatsächlicher Verbrauch jedoch nicht. Was passiert nun?
Sollten Sie tatsächlich weniger als 2.300 Kilowattstunden Gas im Jahr verbraucht haben, wird der Paketpreis fällig. Dieser wird aus der Mindestverbrauchsmenge und Ihrem persönlichen Arbeitspreis ermittelt.
Wie lautet meine Mindestvertragslaufzeit beim EinPreisTarif Gas?
Sie haben eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. An diese Mindestvertragslaufzeit ist eine Preisgarantie gebunden, die Sie in dieser Zeit vor unkalkulierbaren Gaspreiserhöhungen schützt.
Kann ich meinen EinPreisTarif Gas kündigen?
Selbstverständlich. Sie können Ihren EinPreisTarif Gas mit einer Frist von nur 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündigen.

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